Gesetz hin oder her, es wird gebrochen - von der Stuttgarter Volksbank.


Quelle ist die
stuttgarter Zeitung

Des Volkes Stimme
Reaktion


Ja, das hat den Bankmenschen im edlen Zwirn geärgert. Kommt da so eine junge Mutter in den Nebenraum mit dem Geldautomaten und deren Tochter verteilt (wie auch immer) Hundescheiße im gefliesten Raum. Das kann doch nicht richtig sein. Das können wir als Herrenmenschen doch nicht hinnehmen. So wurde nun die Mutter als verantwortliche Täterin ermittelt. Die Überwachungskamera hat Fotos mit Uhrzeit gemacht und über das Protokoll des Geldautomaten konnte zu der Uhrzeit ein Konto zugeordnet werden. Ja und jedem Konto ist in Deutschlang ein Name und die Adresse zugeordnet. Die Frau wurde aufgefordert die Renigungskosten zu übernehmen. 

Auf Nachfrage deklarierte dann die Bank den Hundekot als Kinderausscheidung, was wohl auf mehrere Beweisfotos und irgendwie auf einen Schnellschuß ohne Denken und Sachverhaltswürdigung schliessen läßt.

Menschen, die nicht nachdenken, was sie tun, gibt es überall und Banker sind nicht intelligenter als andere. Bedenklich jedoch ist die Menge und Art der Reaktion der Leser auf den Vorfall.

Die überwiegende Mehrheit denkt ebenfalls nicht über den Datenschutz und dessen Folgen nach. Woher nimmt der Bankmensch das Recht die personenbzogenen Daten zusammenzuführen? Klar, aus dem Argument mit den Kosten, schließlich werden sie selber produziert und die Räume gehören der Bank. Allerdings mußte der Gesetzgeber schon mehrfach auf Druck des Vokes und des Bundesverfassungsgerichts selbst staatliche Datenwünsche zurückschrauben. Gelernt hat daraus weder der Beamte noch die meisten Bürger.

Die Existenz des Datenschutzgesetzes ist allgemein  bekannt, aber wie das deutsche Recht funktioniert ist natürlich Herrschaftswissen und wird nicht in allgemeinbildenen Schulen vermittelt. Wenn der Gesetzgeber eine Sachmaterie in einem Spezialgesetz regelt, dann besteht nicht  die Möglichkeit über eine Interpretation eines andern Gesetzes (hier BGB) das Spezialgesetz zu umgehen und das will Volkes Stimme. Schließlich herscht hier "Zucht und Ordnung". Personenbezogene Datenverarbeitung, zusammenführen von Personenadresse, Bankkontobewegung mit Datum und Uhrzeit, sind gemäß dem Datenschutzgesetz handzuhaben. Leider ist dort nicht die Frage von Schadenersatz aus fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht über Kinder geregelt. Da aber der Gesetzgeber abschließend die Materie Datenschutz in diesem Gesetz geregelt hat, wollte er diesen speziellen Schadenseratz nicht regeln. Das ficht einen Anzugträger nicht an, "dieses niedere Volk gehört ins Lager".

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