Quelle ist die
stuttgarter Zeitung
Des Volkes Stimme
Reaktion |
Ja, das hat den Bankmenschen im edlen Zwirn geärgert. Kommt
da so eine junge Mutter in den Nebenraum mit dem Geldautomaten und
deren Tochter verteilt (wie auch immer) Hundescheiße im
gefliesten Raum. Das kann doch nicht richtig sein. Das können wir
als Herrenmenschen doch nicht hinnehmen. So wurde nun die Mutter als
verantwortliche Täterin ermittelt. Die Überwachungskamera hat
Fotos mit Uhrzeit gemacht und über das Protokoll des Geldautomaten
konnte zu der Uhrzeit ein Konto zugeordnet werden. Ja und jedem Konto
ist in Deutschlang ein Name und die Adresse zugeordnet. Die Frau wurde
aufgefordert die Renigungskosten zu übernehmen.
Auf Nachfrage deklarierte dann die Bank den Hundekot als
Kinderausscheidung, was wohl auf mehrere Beweisfotos und irgendwie auf
einen Schnellschuß ohne Denken und Sachverhaltswürdigung
schliessen
läßt.
Menschen, die nicht nachdenken, was sie tun, gibt es
überall und Banker sind nicht intelligenter als andere. Bedenklich
jedoch ist die Menge und Art der Reaktion der Leser auf den Vorfall.
Die überwiegende Mehrheit denkt ebenfalls nicht über den
Datenschutz und dessen Folgen nach. Woher nimmt der
Bankmensch das Recht die personenbzogenen Daten zusammenzuführen?
Klar, aus dem Argument mit den Kosten, schließlich werden sie
selber produziert und die Räume gehören der Bank. Allerdings
mußte der Gesetzgeber schon mehrfach auf Druck des Vokes und des
Bundesverfassungsgerichts selbst staatliche Datenwünsche
zurückschrauben. Gelernt hat daraus weder der Beamte noch die
meisten Bürger.
Die Existenz des Datenschutzgesetzes ist allgemein bekannt, aber
wie das deutsche Recht funktioniert ist natürlich
Herrschaftswissen und wird nicht in allgemeinbildenen Schulen
vermittelt. Wenn der Gesetzgeber eine Sachmaterie in einem
Spezialgesetz regelt, dann besteht nicht
die Möglichkeit über eine Interpretation eines andern
Gesetzes (hier BGB) das Spezialgesetz zu umgehen und das will Volkes
Stimme. Schließlich herscht hier "Zucht und Ordnung".
Personenbezogene Datenverarbeitung, zusammenführen von
Personenadresse, Bankkontobewegung mit Datum und Uhrzeit, sind
gemäß dem Datenschutzgesetz handzuhaben. Leider ist dort
nicht die Frage von Schadenersatz aus fahrlässiger Verletzung der
Aufsichtspflicht über Kinder geregelt. Da aber der Gesetzgeber
abschließend die Materie Datenschutz in diesem Gesetz geregelt
hat, wollte er diesen speziellen Schadenseratz nicht regeln. Das ficht
einen Anzugträger nicht an, "dieses niedere Volk gehört ins
Lager".
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